Ab kommenden Montag, den 2. November, wird der Spiel- und Trainingsbetrieb für ausnahmslos alle Sportler unseres Vereins ruhen. Dies gilt zunächst bis zum 30. November und basiert auf der aktuellen Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg, worin in § 13
zum Thema Sport folgendes festgelegt ist:
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen, Spielplätze und vergleichbare Einrichtungen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport ist untersagt, sofern dies mit der Person eines anderen Haushalts erfolgt, den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet.